Einweisungsberechtigte Windenführer
Einweisungsberechtigter Windenführer (EWF)
[11.01.10 | 12:29 Uhr]

Windenführerberechtigung für stationäre GS- und HG-Schleppwinden

Mit Einführung des neuen Luftrechts ab 01. Mai 2003 hat sich auch für alle Windenführer einiges geändert.

windengespann-200x126Das Führen von Schleppwinden gilt ab da nämlich nicht mehr als Berechtigung für Luftfahrer. Die bis zum 30. April 2003 ausgestellten Windenführerberechtigungen behalten ihre Gültigkeit. Der Inhaber erhält auf Antrag vom DHV einen unbefristeten Ausweis für Windenführer und kann weiterhin die Winde entsprechend seiner Einweisung für Gleitschirme und / oder Hängegleiter bedienen.

Zudem ist es nun auch möglich, daß besonders erfahrene Windenführer eine Erlaubnis als Einweisungsberechtigte Windenführer (EWF) erhalten und damit selbst Windenpersonal ausbilden dürfen. Vorher war das nur bei einer Flugschule erlaubt.

Trotzdem gehört zu einer solchen Ausbildung immer noch ein wenig Theorie und mindestens 60 Schlepps unter Aufsicht und Anleitung des EWF. Nach bestandener theoretischer Prüfung und einer selbständigen Inbetriebnahme der Winde wird das Prüfungsprotokoll an den DHV geschickt. Von da erhält dann der "Neue" seinen Windenführerausweis.
Sind genug Leute an einem fliegbaren Tag auf dem Schleppgelände, so kann eigentlich immer eine Ausbildung zum Windenführer stattfinden. Gebraucht werden der EWF, mindestens ein Pilot, evtl. ein Seilrückholer und eben der potentielle Windenschüler.

Seit Frühjahr 2004 haben wir im Verein nun auch einen sogenannten EWF und können dadurch endlich selbst Windennachwuchs ausbilden. Unsere Einweisungsberechtigung gilt vorerst nur für Gleitsegelschlepp. Die Berechtigung für Drachen- und Doppelsitzerschlepp sind in Vorbereitung.
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Bitte denkt daran: Jeder Pilot sollte selbst auch bereit sein, die Windenführerberechtigung zu erwerben und eben auch die Zeit für eine solche Einweisung aufbringen. Schließlich sind die die meisten Windenführer selbst auch Piloten und möchten auch ganz gern mal die Winde von der anderen Seite des Seiles sehen.
Und Kosten entstehen für eine solche Einweisung für unsere Mitglieder nicht.

schlepp-200x150Natürlich werden wir auch interessierten Piloten mit Windenstartberechtigung aus anderen Vereinen beim Ablegen einer solchen Berechtigung unterstützen. Das gleiche gilt für Windenführer, welche zusätzlich zu ihrer Berechtigung für Hängegleiterschlepp noch die für Gleitsegel erwerben wollen. Bei diesbezüglicher Interesse bitte unverbindlich mit uns Kontakt aufnehmen.

Wichtiger Hinweis des DHV

[Quelle DHV] Ab 1.1.2011 gilt:
Windenführer dürfen nur dann HG-Schlepp durchführen, wenn sie innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 5 HG-Windenschlepps durchgeführt haben. Der Nachweis ist vom Windenführer und dem geschleppten Piloten zu unterschreiben. Hat der Windenführer innerhalb der letzten 24 Monate nicht die erforderliche Anzahl Schlepps durchgeführt, sind zunächst mindestens 5 Schlepps unter Anleitung und Aufsicht eines EWF oder Fluglehrers nachzuweisen. Die Bestätigung ist im Flugbuch oder Windenführernachweisheft zu dokumentieren.